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Derzeit kein Sportschießen!

Teillockdown wurde verlängert und verschärft. Sportschießen derzeit nur für Berufs- und Leistungssportler (Bundes- und Landeskader) möglich.  Die Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) ist gestern in Kraft getreten. Der in Bayern geltende „Teillockdown“ ist hiernach verlängert und verschärft. Unser Sportschießen ist ab sofort – mit Ausnahme des Leistungssports – indoor wie jetzt auch unter freiem Himmel untersagt. Dieses Verbot erweitert den noch am 26. November 2020 von der Bayerischen Staatskanzlei kommunizierten Beschluss des Bayerischen Kabinetts, wonach die Sportstätten indoor geschlossen wurden.  Mehr auf den Seiten des BSSB.